KANN ICH EINEN MIETWAGEN AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN ZURÜCKGEBEN?
Die kurze Antwort
- An Flughafenstationen – ja
- Bitte beachten Sie Folgendes: Falls Sie Ihren Mietwagen am Flughafen abgeben, ihn dort aber nicht abgeholt haben, fällt u. U. eine zusätzliche Rückgabegebühr an.
- An anderen Stationen – bitte im Vorfeld Verfügbarkeit eines Nachteinwurftresors („Schlüsselkasten“) prüfen
Die lange Antwort
Flughafenstationen
Flughafenstationen erlauben die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten und verfügen über Möglichkeiten zur vorzeitigen oder verspäteten Rückgabe. Erkundigen Sie sich bitte bei der Abholung Ihres Mietwagens an der Vermietstation nach dem genauen Ablauf.
Bitte beachten Sie: Die Fahrzeuge sollten an derselben Station zurückgegeben werden, an der sie abgeholt wurden, es sei denn, es wurden vorherige Vereinbarungen mit der ursprünglichen Vermietstation getroffen. Wenn Sie Ihren Mietwagen am Flughafen abgeben, aber Ihr Fahrzeug ursprünglich nicht am Flughafen abgeholt haben, kann eine zusätzliche Gebühr für Einwegmieten erhoben werden.
Innerhalb Deutschlands sind Einwegmieten zulässig und werden mit einer Gebühr ab 26,99 Euro pro Anmietung berechnet. Die Gebühr für Mehrsitzer (Minivans) und Transporter kann variieren. Für Anmietungen an Flughafenstationen wird ein Aufschlag von mindestes 23 Prozent erhoben.
Stationen außerhalb von Flughäfen (Stadtfilialen)
Möchten Sie ein Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten der Station zurückgeben, fragen Sie bitte bei Abholung des Mietwagens nach, ob ein Nachteinwurftresor („Schlüsselkasten“) für die Fahrzeugrückgabe nach Geschäftsschluss vorhanden ist.